IMMOBILIENERWERB AUF MALLORCA – ANFALLENDE STEUERN

Grundsätzlich sind beim beim Immobilienerwerb auf Mallorca/in Spanien die folgenden Steuern zu berücksichtigen:

ITP ( GRUNDERWERBSSTEUER )

Unterliegt der Immobilienerwerb auf Mallorca nicht der Mehrwertsteuer, ist die Grunderwerbssteuer zu entrichten, die auch als Regionalsteuer bezeichnet wird. Diese kann in den einzelnen Regionen Spanien´s unterschiedlich hoch sein. Zur Zeit liegt die Grunderwerbssteuer für die autonome Region der Balearen, wozu Mallorca gehört, bei:

  • bis 400.000 € vom Kaufpreis = 8 % Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 400.000,01 € – 600.000 € vom Kaufpreis = 9 % Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 600.000,01 € – 1.000.000 € = 10 % Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 1.000.000,01 € – 2.000.000 € = 12% Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 2.000.000,01 € = 13% Grunderwerbsbesteuerung

Beispiel: Kaufpreis einer Immobilie > 1.000.000 €

In diesem Falle würde die anfallende Grunderwerbssteuer wie folgt berechnet:

  • Auf die anteilige Summe bis 400.000 € eine Steuerlast von 8 % = 32.000 €
  • Auf die anteilige Summe bis 600.000 € eine Steuerlast von 9% = 18.000 €
  • Auf die anteilige Summe bis 1.000.000 € eine Steuerlast von 10 % = 40.000 €

Grunderwerbsteuer gesamt: 90.000 €

IVA (MEHRWERTSTEUER)

Beim Immobilienerwerb auf Mallorca im Bezug auf Geschäfsgrundstücke und Baugrundstücke durch eine Unternehmung fällt die Mehrwertsteuer (IVA) an und diese liegt bei 21 %. Bei neu erbauten Häusern und Neubau-Wohnungen, die erstmalig verkauft werden liegt die Mehrwertsteuer (IVA) bei 10%. Bei allen Verkäufen bei der die Mehrwertsteuer anfällt, wird außerdem eine sog. Stempelsteuer fällig, die bei 1,2 % vom Kaufpreis liegt.

IBI ( GEMEINDLICHE GRUNDSTEUER )

Die gemeindliche Grundsteuer (IBI = impuesto sobre bienes inmuebles) wird einmal jährlich von der zuständigen Gemeinde gemeinsam mit den Müllgebühren eingezogen.

Die gemeindliche Grundsteuer berechnet sich auf Basis des eingetragenen Katasterwertes und bezieht sich auf den Wert des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet. Dabei liegt die Berechnungsgrundlage je nach Gemeinde bei ca. 0,3 % bis 1,1 % vom eingetragenen Katasterwert.

EINKOMMENSSTEUER

Wenn Sie als Nicht-Resident Ihre Mallorca-Immobilie selbst nutzen, ist der Eigennutzungswert der Immobilie als Einkommen von Ihnen 1 x jährlich zu versteuern. Die Berechnung hierfür erfolgt dann aus 1,1% des Katasterwertes Ihrer Mallorca-Immobilie worauf dann 24,75 % Einkommenssteuer veranschlagt werden.

Auch hier eine Beispiel-Rechnung:

Bei einem Katasterwert von 300.000 € entfallen an Einkommensteuer 300.000 x 1,1% = 3.300 € x 24,75% = 816,75 €

VERMÖGENSSTEUER

Informationen auf Anfrage!