IMMOBILIENERWERB AUF MALLORCA – ANFALLENDE STEUERN

Sie möchten eine Immobilie auf Mallorca kaufen ? Sie wollen eine Finca auf Mallorca kaufen ? Grundsätzlich sind beim beim Immobilienerwerb auf Mallorca/in Spanien die folgenden Steuern zu berücksichtigen:

ITP ( GRUNDERWERBSSTEUER )

Beim Immobilienkauf auf Mallorca ist folgendes zu beachten: Unterliegt der Immobilienerwerb auf Mallorca nicht der Mehrwertsteuer, ist die Grunderwerbssteuer zu entrichten, die auch als Regionalsteuer bezeichnet wird. Diese kann in den einzelnen Regionen Spanien´s unterschiedlich hoch sein. Zur Zeit liegt die Grunderwerbssteuer für die autonome Region der Balearen, wozu Mallorca gehört, bei:

  • bis 400.000 € vom Kaufpreis = 8 % Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 400.000,01 € – 600.000 € vom Kaufpreis = 9 % Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 600.000,01 € – 1.000.000 € = 10 % Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 1.000.000,01 € – 2.000.000 € = 12% Grunderwerbsbesteuerung
  • ab 2.000.000,01 € = 13% Grunderwerbsbesteuerung

Beispiel: Kaufpreis einer Immobilie > 1.000.000 €

In diesem Falle würde die anfallende Grunderwerbssteuer wie folgt berechnet:

  • Auf die anteilige Summe bis 400.000 € eine Steuerlast von 8 % = 32.000 €
  • Auf die anteilige Summe bis 600.000 € eine Steuerlast von 9% = 18.000 €
  • Auf die anteilige Summe bis 1.000.000 € eine Steuerlast von 10 % = 40.000 €

Grunderwerbsteuer gesamt: 90.000 €

IVA (MEHRWERTSTEUER) & STEMPELSTEUR (AJD*)

Wenn Sie ein Grundstück auf Mallorca kaufen wollen oder Ihr Immobilienkauf auf Mallorca sich auf ein Geschäftsgrundstück bezieht, fällt die Mehrwersteuer (IVA) an und diese liegt dann bei 21 %.

Bei neu erbauten Häusern und Neubau-Wohnungen, die erstmalig verkauft werden liegt die Mehrwertsteuer (IVA) bei 10%. Bei allen Verkäufen bei der die Mehrwertsteuer anfällt, wird außerdem eine sog. Stempelsteuer (AJD*) fällig, die bei auf den Balearen bei 1,5 % vom Kaufpreis liegt.

Der Steuersatz auf Mallorca und den Balearen richtet sich nach dem beurkundeten Wert der Immobilie:

  • 1,5 %: Dies ist der Regelsatz für Immobilien mit einem Wert von bis zu 1.000.000 €.

  • 2,0 %: Dieser erhöhte Satz wird fällig, wenn der Wert der Immobilie über 1.000.000 € liegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die balearische Regierung deutliche Rabatte, sofern die Immobilie als Hauptwohnsitz (Vivienda Habitual) genutzt wird.

*Das Kürzel AJD steht im Spanischen für “Actos Jurídicos Documentados”. Auf Deutsch lässt sich das am besten als Stempelsteuer oder wörtlich als „Steuer auf beurkundete Rechtshandlungen“ übersetzen.

IBI ( GEMEINDLICHE GRUNDSTEUER )

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen, bedenken Sie, dass die gemeindliche Grundsteuer (IBI = impuesto sobre bienes inmuebles) einmal jährlich von der zuständigen Gemeinde gemeinsam mit den Müllgebühren eingezogen wird.

Die gemeindliche Grundsteuer berechnet sich auf Basis des eingetragenen Katasterwertes und bezieht sich auf den Wert des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet. Dabei liegt die Berechnungsgrundlage je nach Gemeinde bei ca. 0,3 % bis 1,1 % vom eingetragenen Katasterwert.

EINKOMMENSSTEUER

Wenn Sie als Nicht-Resident Ihre Mallorca-Immobilie selbst nutzen, ist der Eigennutzungswert der Immobilie als Einkommen von Ihnen 1 x jährlich zu versteuern. Die Berechnung hierfür erfolgt dann aus 1,1% des Katasterwertes Ihrer Mallorca-Immobilie worauf dann 24,75 % Einkommenssteuer veranschlagt werden.

Auch hier eine Beispiel-Rechnung:

Bei einem Katasterwert von 300.000 € entfallen an Einkommensteuer 300.000 x 1,1% = 3.300 € x 24,75% = 816,75 €

VERMÖGENSSTEUER

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