ENERGIEZERTIFIKAT

Engergiezertifikat: Mit der EG Richtlinie 2002/91/EG, und der überarbeiteten Fassung 2010/31/EU vom 19. Mai 2010, wurden die europäischen Staaten verpflichtet, die energetische Berechnung mittels eines sogenannten „Energieausweises“ (certificado de eficiencia energética) für Neu- und Bestandsbauten vorzugeben und gesetzlich zu regeln. Bereits seit September 2006 ist es auch in Spanien zwingend erforderlich, bei Neubauten dieses Zertifikat in der Baugenehmigung mit einzureichen.

Mit in Kraftteten des königlichen Dekrets (RD 235/2013) vom 5. April 2013 sind nun auch alle Bestandbauten von dieser Regelung betroffen, die entweder vermietet oder verkauft werden sollen.

Das Ziel der Richtlinie ist es, die CO2 Emissionen/Treibhausgase zu reduzieren.

Das Energiezertifikat zeigt anhand von sieben Stufen die Energieeffizienz eines Gebäudes an, (Energieeffizienzklassen A bis G). Hierbei spiegelt die Energieeffizienzklasse A die bestmöglichen Eigenschaften wider, die Klasse G die schlechtesten. Das Ergebnis wird anhand einer Plakette, ähnlich wie bei Elektrogeräten, angegeben.

Offizielle ist bereits ab dem 01. Juni 2013 ist jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie verpflichtet, spätestens beim Verkauf oder bei der Vermietung, dieses Zertifikat vorzulegen.

Die Erstellung des Engergiezertifkats für Ihre Immobilie kann nur von dafür zertifizierten Architekten, technischen Architekten, Ingenieuren und technischen Ingenieuren erfolgen.

Sollte das Engergiezertifkat für Ihre Immobilie noch nicht vorliegen, kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen gerne weiterhelfen!